

Ständerat
Im Ständerat stellt jeder Kanton (auch Stand genannt) zwei VertreterInnen. Die 6 Halbkantone delegieren je eine Person. Das ergibt heute 46 VertreterInnen. Von 1848 bis 1979 waren es deren 44 – dann kamen die zwei Ständeratssitze des neu gegründeten Kantons Jura hinzu.
Geschichte
Der Ständerat gründet in einem Kompromiss: Der konservativen Konfliktpartei im Sonderbundskrieg lag viel daran, den Kantonen eine staatliche Souveränität zu bewahren. Als Kompromiss billigten die siegreichen Liberalen der Gegenpartei als Ersatz für die Tagsatzung den Ständerat zu, der mit seiner Stimmenparität aller Kantone den vorab kleinen Sonderbundskantonen ein überproportionales Stimmengewicht verlieh und damit im neu geschaffenen Bundesstaat einen Ausgleich zum Nationalrat schuf.
Ständeratswahlen
Mit Ausnahme der Kantone Jura und Neuenburg, die ihre Ständeratsmitglieder nach Proporz wählen, werden die Ständerätinnen und -räte in allen anderen Kantonen mit Majorzwahl durch das Volk gewählt.
Das war aber nicht immer so. Als Vertreter der Kantone wurden die Ständeräte zunächst von den jeweiligen Kantonsparlamenten bestimmt. Ab 1867 begannen verschiedene Kantone, ihre Ständeräte durch das Volk zu wählen. Die Einführung der Volkswahl geschah sukzessive und der Prozess dauerte über hundert Jahre. Der Kanton Bern führte dieses Verfahren 1977 als letzter Stand ein.