Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)
Die Vorlage kam am 25. September 2022 zur Abstimmung und wurde angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 53.18 %. Es war die 675. Eidgenössische Vorlage, über welche die Stimmenden entschieden haben.
Details
JA

50.57 %
(1 443 075 Stimmen)
14.5 Stände
NEIN

49.43 %
(1 410 759 Stimmen)
8.5 Stände